Welche verbindlichen Gesetze und Normen gelten bei der Büroeinrichtung?
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Bei der Planung und Einrichtung von Büroarbeitsplätzen für lohnabhängig Beschäftigte sind alle entsprechenden Gesetze, Verordnungen, Normen, Bestimmungen, sowie der Stand der Technik zu berücksichtigen.
1. Gesetze
- Arbeitsschutzgesetz-Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit.
- Produktsicherheitsgesetz
2. Verordnungen
- Arbeitsstättenverordnung - Verordnung über Arbeitsstätten mit Integration der Bildschirmarbeitsverordnung im Anhang.
- Betriebssicherheitsverordnung - Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln.
- Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge.
3. Regeln
- Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR).
- Arbeitsmedizinische Regel (AMR)
4. Normen
- Normen für Büroarbeitsplätze; Flächen für die Aufstellung u. Benutzung von Büromöbeln; Sicherheitstechnische Anforderungen, Prüfung - DIN 4543-1.
- Normen für Licht und Beleuchtung - Beleuchtung von Arbeitsstätten - Teil 1: Arbeitsstätten in Innenräumen - DIN EN12464-1.
- Normen für Büromöbel - Büro-Arbeitstische - DIN EN 527-1Teil.
- Normen für Büromöbel - Büro - Arbeitsstuhl; Sicherheitsanforderungen - DIN EN 1335-2
- Normen für Büromöbel; Fußstützen für den Büroarbeitsplatz; Anforderungen, Maße - DIN 4556.
- Ergonomische Anforderungen für Bürotätigkeiten mit Bildschirmgeräten - DIN EN ISO 9241.
- Normen für Lüftung von Nichtwohngebäuden - Allgemeine Grundlagen und Anforderungen an Lüftungs- und Klimaanlagen - DIN EN 13779
5. Bestimmungen
- Leitfaden für die Gestaltung von Bildschirm- und Büroarbeitsplätzen - DGUV Information 215-.410.
- Sonnenschutz im Büro - DGUV Information 215-444.
- Qualitätszeichen für technische Produkte im Büro, Informationshilfe für die Beschaffung - BauA.
Für die Einhaltung der Gesetze und Normen für die Büroeinrichtung zeichnet grundsätzlich der Arbeitgeber verantwortlich.
Fachplaner für Objekt- und Büroeinrichtung garantieren bei der Erarbeitung von Bürokonzepten und Büroplanungen auch die Berücksichtigung der gesetzlichen Anforderungen.
HEVIS Bürokonzept GmbH ist seit über 25 Jahren als erfahrener Fachplaner für Objekt- und Büroeinrichtungen tätig.
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